24-h-Notdienst für unsere Kunden 089 / 41 32 455-0info@gmsued.de
  1. Start
  2. Leistungen
  3. Brandschutzhelfer-Ausbildung

Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Jeder Betrieb ab einem Mitarbeiter muss den betrieblichen Brandschutz sicherstellen – mit ausgebildeten Brandschutzhelfern. So verlangen es Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschrift und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Praktische Übung mit dem Feuerlöscher bei der Brandschutzhelfer-Schulung

Sichern Sie Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Beschäftigten

Ob Erstausbildung oder Auffrischung: In unseren Schulungen lernen Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebenen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Ausbildung erhält jeder Teilnehmer ein persönliches Zertifikat.

Nach der Schulung können Ihre Mitarbeiter auch als Evakuierungshelfer eingesetzt werden.

Schulung anfragen

  • 6 × 45 Min.Unterrichtseinheiten mit praktischer Löschübung
  • bis 25Teilnehmer in unseren Schulungsräumen in Unterschleißheim
  • 3 Jahregültig, danach ist eine Auffrischung nötig
  • Inhouseauch direkt in Ihrem Betrieb möglich
  • KurzfristigTermine auch auf kurze Sicht
  • Anerkanntvon Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht und Sachversicherern

Inhalte der Schulung

Die theoretische und praktische Ausbildung ist konform mit DGUV 205-023. Vorgeschrieben sind Unterrichtseinheiten mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher durch einen Brandschutztrainer. Auf Wunsch schneiden wir die Inhalte auf Ihren Betrieb zu.

  • Grundsätze des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und Abschnitt 6.2 der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Der Betreiber der Arbeitsstätte trägt die Verantwortung für Sicherheit und Schutz seiner Mitarbeiter – nur wer sich daran hält, kann sich im Haftungsfall entlasten.

Wie viele Brandschutzhelfer „ausreichend“ sind, ist nicht exakt festgelegt. Früher galten 10 Prozent der Belegschaft – aus Erfahrung empfehlen wir, sich weiter daran zu orientieren. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, großen Arbeitsstätten oder Schichtbetrieb können mehr nötig sein; in einigen Branchen gibt die zuständige Berufsgenossenschaft höhere Quoten vor.

Was droht ohne Brandschutzhelfer?

Fehlen ausgebildete Brandschutzhelfer, kann die Berufsgenossenschaft Bußgelder verhängen. Bei Verstößen wird stets die Unternehmensführung zur Verantwortung gezogen, und auch Brandschutzversicherer verlangen teils die Einhaltung der Vorschriften.

Warum es sich lohnt

  • Schutz von Menschenleben: Ausgebildete Brandschutzhelfer wissen, was im Notfall zu tun ist. Sie alarmieren die Feuerwehr, beginnen mit dem Löschen, evakuieren Kollegen und verhindern Panik.
  • Weniger Sachschäden: Bis die Feuerwehr eintrifft, halten Brandschutzhelfer Entstehungsbrände unter Kontrolle und verhindern Schlimmeres.

Wie lange gilt das Zertifikat?

Die Ausbildung gilt in der Regel drei Jahre und muss dann aufgefrischt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen – etwa einer neuen Brandschutzordnung oder neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung – ist eine Wiederholung schon früher nötig.

Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können ohne weitere Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.

Sie wünschen ein Angebot?

Beschreiben Sie kurz Ihre Liegenschaft und was wir übernehmen sollen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit einem individuellen Angebot.

Worum geht es?
Pflichtfelder sind alle Felder ohne „optional“.

Weitere Leistungen

Alles aus einer Hand: Viele unserer Kunden kombinieren mehrere Leistungen – mit einem festen Ansprechpartner.

Anrufen Anfrage